Während die Tragfähigkeit von Mauerwerksgebäuden in der Antike und im Mittelalter weitgehend empirisch auf Grundlage des Erfahrungsschatzes der Baumeister beurteilt wurde, stehen heute detaillierte Regelwerke zur Berechnung und Ausführung von Mauerwerk zur Verfügung. Bereits in der ersten Fassung von DIN 1053 im Jahr 1937 waren Tabellen zur Bestimmung der Druckfestigkeit von Mauerwerk in Abhängigkeit üblicher Steindruckfestigkeiten und Mörtelgruppen enthalten, wobei die maximal zulässige Wandschlankheit auf 12 begrenzt war. Die zulässigen Schubspannungen wurden pauschal in Abhängigkeit der Mauerwerksdruckfestigkeit begrenzt.
Der erste Schritt in Richtung einer ingenieurmäßigen Betrachtung von Mauerwerk wurde 1965 mit der Einführung der SIA 113 in der Schweiz vollzogen. In Deutschland wurde auf Grundlage groß angelegter Forschungsarbeiten von Gremmel [1], Kirtschig [2] und Mann/Müller [3] mit DIN 1053-2 im Jahr 1984 erstmals eine Norm zur genaueren Bemessung von Mauerwerk veröffentlicht. Diese Norm enthielt ein Berechnungsmodell zur Bestimmung der Wandtragfähigkeit unter Berücksichtigung der Wandschlankheit sowie des nicht linearen Verhaltens von Mauerwerk. Darüber hinaus wurde auch ein Bemessungsmodell zur Ermittlung der Schubfestigkeit eingeführt.
Mit der Überarbeitung von DIN 1053-1 zur Berechnung und Ausführung von Rezeptmauerwerk stand ab dem Jahr 1990 dann auch ein vereinfachtes Berechnungsverfahren zur Ver fügung, welches eine rationellere Bemessung von üblichen Mauerwerksgebäuden ermöglichte. Die zulässigen Spannungen wurden dabei durch Abminderungsfaktoren reduziert, die den Einfluss der Wandschlankheit sowie der exzentrischen Last einleitung durch die Auflagerverdrehung der Stahlbetondecken berücksichtigten.
Im Jahr 1996 wurden alle Regelungen für Rezeptmauerwerk und Mauerwerk nach Eignungsprüfung in DIN 1053- 1 zusammengefasst. Darüber hinaus enthielt die Norm auch die maßgeblichen Anforderungen an die Ausführung von Mauerwerk. Zudem war Mauerwerk mit Dünnbettmörtel nunmehr vollumfänglich geregelt. Die Mehrzahl der üblichen Gebäude aus Mauerwerk konnte weiterhin mit dem vereinfachten Berechnungsverfahrens bemessen werden. Nur wenn die entsprechenden Anwendungsbedingungen nicht eingehalten waren oder wenn dies im Einzelfall zur rationelleren Bemessung erforderlich war, konnten einzelne Bauteile auch mit Hilfe des genaueren Berechnungsverfahrens nachgewiesen werden. Hierbei durfte nunmehr auch die Ausnutzung von plastischen Tragfähigkeitsreserven bei exzentrischer Druckbeanspruchung durch eine Erhöhung der zulässigen Randspannung berücksichtigt werden.
Mit der parallelen bauaufsichtlichen Einführung von DIN 1053-100 im Jahr 2006 wurden die Bemessungsregeln in DIN 1053-1 auch in das Teilsicherheitskonzept übertragen. Diese Norm konnte sich in der Praxis aber kaum durchsetzen, so dass DIN 1053-1 bis zur Einführung der europäischen Bemessungsnormen die maßgebliche Mauerwerksnorm blieb.