Aufgrund der Steinabmessungen ergeben sich in Mauerwerkswänden zwangsläufig Fugen. Lagerfugen sind die horizontalen Mörtelfugen zwischen zwei Steinlagen, während die vertikalen Fugen zwischen den Einzelsteinen als Stoßfugen bezeichnet werden (Tafel 5). Die Fugendicke ist in Abhängigkeit der Steinabmessungen an das früher gebräuchliche Baurichtmaß angepasst, woraus sich folgende Sollmaße ergeben:
Schichtmaß
- $= Lagerfuge + Steinmaß$
- $= n \cdot 12,5 cm (mit n = ganzzahliger Wert)$
Die Sollmaße der Stoßfugenbreite betragen üblicherweise bei:
- Steinen mit Nut-Feder-System: 2 mm (in der Regel ohne Stoßfugenvermörtelung)
- glatten Steinen (ohne Nut-Feder-System): 10 mm (in der Regel mit Stoßfugenvermörtelung)
Das Sollmaß der Lagerfugendicke beträgt üblicherweise bei Verwendung von:
- Dünnbettmörtel: 2 mm
- Normalmauermörtel: 12 mm
Stoß- und Lagerfugen in Mauerwerkswänden dienen u.a. zum Ausgleich der zulässigen herstellungsbedingten Toleranzen der Steine sowie zur gleichmäßigeren Verteilung der Belastung auf die Einzelsteine. KS-Plansteine können aufgrund der herstellbedingten, hohen Maßhaltigkeit mit Dünnbettmörtel verarbeitet werden. Aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wird Kalksandstein-Mauerwerk überwiegend mit so genannten Ratio-Steinen (mit Nut-Feder-System) und unvermörtelten Stoßfugen ausgeführt.
Bei Vermauerung ohne Stoßfugenvermörtelung werden die Steine stumpf oder mit Verzahnung knirsch versetzt.
Neben der Art der Stoßfugenausbildung ist die Überbindung der Einzelsteine innerhalb der Wand für den Abtrag von Querlasten und Querkräften von großer Bedeutung. Reduzierte Überbindemaße (lol < 0,4 · hu) sind für Wände aus großformatigen Kalksandsteinen (KS XL) mit Dünnbettmörtel nach Eurocode 6 möglich.