Der Bemessungswert des Tragwiderstandes Rd ergibt sich nach DIN EN 19961-1/NA unter Verwendung von charakteristischen Werten der Festigkeiten dividiert durch den Teilsicherheitsbeiwert γM für das Material. Allgemein bezeichnet Rd den Bemessungswert der aufnehmbaren Schnittgröße:
$R_d = R \left[\zeta \cdot \frac{f_k}{\gamma_M}; \frac{f_{vk}}{\gamma_M}\right]$ (2.8)
Die anzusetzenden Teilsicherheitsbeiwerte zur Berechnung des Bemessungswerts des Tragwiderstandes sind in Tafel 12 in Abhängigkeit von der jeweiligen Bemessungssituation aufgeführt.
Der charakteristische Wert einer Baustofffestigkeit ergibt sich in Abhängigkeit vom zu führenden Nachweis. Der Bemessungswert der Druckfestigkeit fd nach DIN EN 1996/NA bestimmt sich zu:
$f_d = \zeta \cdot \frac{f_k}{\gamma_M}$ (2.9)
Der Beiwert ζ berücksichtigt festigkeitsmindernde Langzeiteinflüsse auf das Mauerwerk und wird im Allgemeinen zu 0,85 gesetzt. Für den Nachweis außergewöhnlicher Einwirkungen gilt ζ = 1,0.
Der Bemessungswert der Schubfestigkeit fvd wird nach DIN EN 1996-1-1/NA folgendermaßen ermittelt:
$f_{vd} = \frac{f_{vk}}{\gamma_M}$ (2.10)
Der charakteristische Wert der Schubfestigkeit fvk hängt von der Beanspruchungsart (Platten- oder Scheibenbeanspruchung) ab und kann Abschnitt 3.6 entnommen werden.