In DIN EN 1996-3 ist für windlastbeanspruchte Wände als zusätzliche Anwendungsbedingung ein Nachweis der Mindestwanddicke für tragendes Mauerwerk enthalten, der gemäß Nationalem Anhang in Deutschland nicht geführt werden muss. Stattdessen wird gemäß A2-Änderung zum Nationalen Anhang für Wände, die als Endauflager für Decken oder Dächer dienen und durch Wind beansprucht werden, ein ergänzender Nachweis in ähnlicher Form gefordert. Danach darf der Nachweis der Mindestauflast vereinfacht nach Gleichung (5.14) in Wandmittenhöhe erfolgen, sofern kein genauerer Nachweis erfolgt. Ist dieser Nachweis nicht erfüllt, können die betreffenden Wände bzw. Wandabschnitte auf der sicheren Seite liegend als nichttragende Außenwände bemessen und ausgeführt werden.
In üblichen Fällen wird der Nachweis wenn überhaupt nur bei parallel zu langen Wandabschnitten ohne Öffnungen spannenden Dachdecken mit entsprechend geringen Auflasten erforderlich, wobei dann üblicherweise eine Lasteinzugsbreite der Decke von 1 m angesetzt werden kann. Zudem bezieht sich der Nachweis auf zweiseitig oben und unten gehaltene Wände, so dass bei kraftschlüssig angeschlossenen Querwänden, insbesondere an den Gebäudeecken die Ableitung der Windlast ohnehin gegeben ist. Bei Pfeilern zwischen Fensteröffnungen ist der Nachweis durch die Lastkonzentration in der Regel ebenfalls immer erfüllt.
Soll der Nachweis zur Überprüfung trotzdem geführt werden, muss der charakteristische Wert der ständigen Einwirkungen NGk größer als die mit der rechten Gleichungsseite berechnete Mindestauflast sein. Beim Ansatz der ständigen Einwirkungen dürfen neben dem Eigengewicht der Stahlbeton-Dachdecke auch Attiken mit angesetzt werden. Der Nachweis ist zudem in Wandmittenhöhe zu führen, so dass das Eigengewicht der halben Wand – bei Kalksandstein-Mauerwerk in der Regel γMW = 14,0 kN/m3 – 20,0 kN/m3 – zuzüglich Putz ebenfalls angerechnet werden darf. Auch ständige Lasten des Dachaufbaus dürfen angesetzt werden.
Die nachfolgende vereinfachte Nachweisgleichung (5.14) wurde in Tafel 25 ausgewertet. Die minimal erforderliche Auflast nGk [kN/m] für verschiedene Wandhöhen und Wanddicken kann dort in Abhängigkeit der Windzone sowie der Gebäudehöhe H direkt abgelesen werden. Ausbaulast und Putz wurden hierbei zur Vereinfachung auf der sicheren Seite liegend nicht berücksichtigt.
$N_{Ed,min} = 1{,}0 \cdot N_{Gk}$
$= 1{,}0 \cdot \left(N_{Gk,Decke} + \frac{h}{2} \cdot t \cdot l \cdot \gamma_{MW}\right)$
$\geqslant \frac{3 \cdot w_k \cdot \gamma_Q \cdot h^2 \cdot l}{16 \cdot \left(a - \frac{h}{300}\right)}$ (5.14)
mit
$N_{Gk}$ Charakteristischer Wert der ständigen Einwirkungen
$N_{Gk,Decke}$ Charakteristischer Wert der ständigen Einwirkungen am Wandkopf (z.B. aus der Dachdecke, Attika und ggf. Ausbaulasten)
$h$ Lichte Wandhöhe
$\gamma_{MW}$ Wichte des Mauerwerks
$w_k$ Charakteristische Windlast
$\gamma_Q$ Teilsicherheitsbeiwert für die veränderliche Einwirkung nach Tafel 11
$l$ Wandlänge
$a$ Deckenauflagertiefe (bei voll aufliegender Decke ist $a = t$ zu setzen)
Es kann gezeigt werden, dass der Nachweis bei KalksandsteinMauerwerk (Rohdichteklasse ≥ 1,4) in den Windzonen 1 und 2 im Binnenland und damit fast überall in Deutschland bei den üblichen Wanddicken t ≥ 17,5 cm selbst im ungünstigsten Fall (Ansatz eines 1 m breiten Stahlbetondeckenstreifens ohne Berücksichtigung von Putz und Ausbaulasten) immer eingehalten ist. Auch bei Wanddicken von 15 cm mit einem spezifischen Wandgewicht von γMW = 20 kN/m3 (KS-Planelemente und Plansteine) ergibt sich bei einer Deckenauflast von 5,0 kN/m und einer Wandhöhe von 2,75 m die vorhandene Normalkraft in Wandhöhenmitte zu 9,1 kN/m, so dass der Nachweis auch hier selbst im ungünstigsten Fall in den Windzonen 1 und 2 in aller Regel erfüllt ist. Nur in den Windzonen 3 und 4 sowie in den Küstenbereichen und auf den Inseln ist ggf. ein zweiachsiger Lastabtrag der Decken mit entsprechend größeren Auflas ten erforderlich, wenn lange Außenwandbereiche ohne Fens teröffnungen vorhanden sind und eine seitliche Halterung der Außenwand durch Querwände nicht gegeben ist.