4.2. Aussteifung tragender Wände

Bei schlanken Mauerwerkswänden kann neben dem Überschreiten der Querschnittstragfähigkeit ein Spannungsversagen nach Theorie II. Ordnung (Knicken) für die Bemessung maßgebend sein. Die bezogene Wandschlankheit (Knicklänge hef /Wand dicke t ) einer Mauerwerkswand ist ein Maß für ihre Knickgefahr und neben der Geschosshöhe auch davon abhängig, ob und wie die Wand an ihren Rändern durch Deckenscheiben und/ oder Querwände gehalten ist. Je nach Anzahl der rechtwinklig zur Wandebene unverschieblich gehaltenen Ränder unterscheidet man zwischen zwei-, drei- und vierseitig gehaltenen sowie frei stehenden Wänden.

Überschreiten die Abstände der aussteifenden Querwände ein gewisses Maß, so geht ihre aussteifende Wirkung verloren. Daher ist eine Begrenzung dieser Abstände zur Sicherstellung einer zweiachsigen Tragwirkung erforderlich (Bild 11):

  • b‘ ≤ 15 · t bei dreiseitig gehaltenen
  • b ≤ 30 · t bei vierseitig gehaltenen

Die aussteifenden Wände müssen dar über hinaus folgende Anforderungen erfüllen (Bild 12):

  • Wandlänge $l_w \geqslant \frac{1}{5} \cdot h$ ($h =$ lichte Geschosshöhe)
  • Mindestdicke der aussteifenden Wän- de 1/3 der Dicke der auszusteifenden Wand, mindestens aber 11,5 cm
  • Im Bereich von Tür- und Fensteröff- nungen gelten für die Länge der aussteifenden Wände die Bedingungen nach Bild 12 c, d

Sollen Wände durch Querwände ausgesteift werden, so darf nach DIN EN 19961-1/NA eine unverschiebliche Halterung nur dann angenommen werden, wenn die Wände aus Baustoffen gleichen Verformungsverhaltens bestehen und gleichzeitig im Verband hochgeführt werden. Anstelle des Verbandes zwischen Längsund Querwand kann die zug- und druckfeste Verbindung durch andere Maßnahmen gesichert sein. Unter diesen anderen Maßnahmen ist z.B. der Wandanschluss in Stumpfstoßtechnik zu verstehen.

Stumpf gestoßene Wände sind als zweiseitig gehalten zu bemessen. Falls in Ausnahmefällen die auszusteifende Wand drei- oder vierseitig gehalten bemessen werden soll, ist die in Bild 13 angegebene Regelausführung zu beachten.

Bilder

Bild 11: Einfluss der Wandbreite auf die Halterung
Bild 12: Bedingungen für aussteifende Wände
Bild 13: KS-Stumpfstoßtechnik, Regelausführung bei Annahme einer drei- oder vierseitigen Halterung der tragenden Wand (Schichthöhe ≤ 25 cm)