1.1. Standsicherheit

Außenwände müssen standsicher sein. Diese Anforderung ergibt sich aus der Musterbauordnung sowie den jeweiligen Landesbauordnungen. Im Eurocode 6 (DIN EN 1996-1-1 [1] bis DIN EN 1996-3 [4]) mit den jeweiligen Nationalen Anhängen sind die zur Planung und Ausführung notwendigen Bemessungs- regeln enthalten. Der geforderte Nachweis der Standsicher- heit kann unter bestimmten Randbedingungen mit einem ver- einfachten Verfahren oder – ohne Einschränkung – mit einem genauen Verfahren geführt werden. Neben den anfallenden Eigenund Nutzlasten einer Wandkonstruktion müssen hierzu auch Beanspruchungen aus Winddruck und -sog sowie Span- nungen aus klimatischen Einwirkungen zu Grunde gelegt werden.