3.1.2.2. Anker

Die Verbindung der tragenden Innenschale und der nicht tragenden Außenschale erfolgt über Anker aus nicht rostendem Stahl, die für diesen Anwendungsbereich nach DIN EN 1996-2/NA [3] bauaufsichtlich zugelassen sein müssen. Die notwendige Anzahl der zu verwendenden Anker ist abhängig von der Gebäudehöhe und der Lage des Gebäudes in Bezug auf die regionale Windanströmung sowie die hieraus resultierende Windlast nach DIN 1055-4 [5] (Tafel 1 und Bild 6). An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich drei Drahtanker je Meter Wandlänge anzuordnen.

Bei einem nach Norm begrenzten Abstand beider Schalen für Drahtanker von 15 cm soll der vertikale Ankerabstand maximal 50 cm, der horizontale Abstand maximal 75 cm betragen. Bei größeren Schalenabständen (bis 25 cm) müssen hierfür zugelassene Luftschichtanker aus profiliertem Flachstahl verwendet werden. Luftschichtanker werden beim Aufmauern in die Lagerfugen eingelegt.

Bei Elementmauerwerk sollten verwendet werden, die in die tragende KS-Innenschale eingedübelt werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Anker gleichmäßig über die Fläche verteilt und Schalenabstände bis 40 cm realisiert werden können (Bild 5 und 7).

Häufig werden auf die Anker zur Fixierung des vor der tragenden Innenschale eingebauten Dämmstoffs Klemmscheiben aufgeschoben. Die Anker selbst dürfen keinesfalls ein Gefälle zum Dämmstoff hin aufweisen, damit das hinter die Verblendschale gelangende Niederschlagswasser keine Durchfeuchtungs erscheinungen hervorrufen kann.

Bilder/Tafeln

Tafel 1: Mindestanzahl Anker je m² Wandfläche nach DIN EN 1996-2/NA [3]
Bild 5: Varianten der Verankerung
Bild 6: Erforderliche Ankeranzahl in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe und der Windlastzone
Bild 7: Dübelanker
Tafel 2: Luftschichtanker zum Einlegen beim Aufmauern
Tafel 3: Luftschichtanker zum Eindübeln in die Tragschale