3.2.2. Maßnahmen zur Rissvermeidung – Abfangungen und konstruktive Überbrückung von Mauerwerksöffnungen

Um die vorhandene Last nicht zu groß werden zu lassen, muss nach DIN 1996-2 [3] zum einen die Gesamthöhe der Verblendschale begrenzt werden und zum anderen die Verblendschale in regelmäßigen Abständen abgefangen werden. Je nach vorhandener Verblendschalendicke sind auch unbegrenzte Gesamthöhen realisierbar. In jedem Fall sind aber Abfangungen zwischen 6 und 12 m Höhenabstand erforderlich. Die im Regelquerschnitt eingebauten Konsolauflagerungen können als Einzelkonsolen oder lineare Winkelkonsolen konzipiert werden (Bild 14 und Bild 16).

Zur Vermeidung von Rissbildungen zwischen dem Regelwandquerschnitt und den Brüstungsbereichen unter größeren Fens teröffnungen können folgende Maßnahmen ergriffen werden: In Verlängerung der Fensterlaibung ist auf eine möglichst halbsteinige Überbindung der Verblendschale zu achten. Zudem kann in den rissempfindlichen Bereichen eine konstruktive Lagerfugenbewehrung unterhalb der Öffnung angeordnet oder eine fachgerecht dimensionierte Dehnungsfuge ausgebildet werden (Bild 15).

Bilder

Bild 14: Zwischenabfangung mit Konsolanker
Bild 15: Rissvermeidung im Brüstungsbereich von Verblendschalen
Bild 16: Übersicht unterschiedlicher Abfangkonstruktionen