1.3. Feuchteschutz und Witterungsschutz

Der Schutz vor in der Außenwand und auf deren Innenober- fläche entstehender Feuchte sowie gegenüber der außen vorhandenen Witterung wird in unterschiedlichen Teilen der DIN 4108 geregelt.

  • Feuchteschutz durch Vermeidung von Tauwasser im Bauteilinnern
    Der Nachweis zur Begrenzung des Tauwassers im Bau- teil erfolgt nach dem stationären Glaserverfahren nach DIN 4108-3 [7]. Es ist nachzuweisen, dass das in den Wintermonaten (Tauperiode) anfallende Tauwasser in den Sommermonaten wieder austrocknet (Verdunstungsperi- ode). Die angrenzenden Baustoffe dürfen grundsätzlich nicht geschädigt werden. Daher ist die maximal zulässige Tauwassermenge bei kapillar saugfähigen Baustoffen auf 1,0 kg/m², bei kapillar nicht saugfähigen Stoffen auf 0,5 kg/m² begrenzt. Bei Verwendung von Holz oder Holz- werkstoffen darf sich der massebezogene Feuchtegehalt um nicht mehr als 5 M.-% bzw. 3 M.-% erhöhen.
  • Feuchteschutz durch Vermeidung von Schimmelpilzbildung und Tauwasser an der inneren Bauteiloberfläche
    Die Vermeidung von Schimmelpilzbildung oder Tauwasser auf den inneren Wandoberflächen wird dann sicher erreicht, wenn bei einem Norminnenraumklima von 20 °C und 50 % relativer Luftfeuchte eine innere Oberflächentemperatur von 12,6 °C überschritten und eine oberflächennahe Feuchte von 80 % unterschritten wird (Schimmelkriterium nach DIN 4108-2 [6] und DIN TS 4108-8 [11]).

Diese Temperatur- und Feuchtegrenzen des Schimmelkriteriums sind nach DIN 4108-2 [6] auch im Bereich von Wärmebrücken einzuhalten. Wärmebrücken sind Flächen mit vom Regelquerschnitt abweichenden (höheren) Wärmeströmen, die zur Abkühlung der inneren Oberflächentemperatur beitragen. Sie können an Gebäuden als materialbedingte Wärmebrücken (Baustoffwechsel mit unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten), als geometrische Wärmebrücken (Kanten und Ecken zwischen Außenwänden und Decken) und als konstruktive Wärmebrücken (Durchdringungen durch die Wärmedämmung, Verankerungen) vorhanden sein. Zahlreiche Beispiele für wärmeschutztechnisch optimierte Anschlusslösungen, die nicht nachgewiesen werden müssen, sind im Beiblatt 2 zu DIN 4108 [14] enthalten.

  • Witterungsschutz gegen Schlagregen- und Spritzwasserbeanspruchung
    In Abhängigkeit von der Jahresniederschlagsmenge werden nach DIN 4108-3 [7] drei Schlagregenbeanspruchungsgruppen definiert und regional in die Gruppen I (geringe Beanspruchung), II (mittlere Beanspruchung) und III (starke Beanspruchung) eingeteilt. Bei lokalen Abweichungen hinsichtlich Topografie (windgeschützt oder windangeströmt) oder Gebäudehöhe (Bungalow oder Hochhaus) ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich.

In jedem Fall ist aber am Gebäudesockel ein Spritzwasserschutz erforderlich, der durch Gefälle vom Gebäude weg realisierbar ist.