Unverputzte KS-Außenwände erbringen als Sichtmauerwerke den erforderlichen Witterungsschutz durch das Speichern des auftreffenden Regens und das zeitversetzte wieder Austrocknen (Prinzip: Regenspeicher). Um ein „Durchschlagen“ der Feuchtigkeit bis an die Innenseite der Außenwand zu vermeiden, müssen die außen liegenden Steine aus frostbeständigen KS- Verblendsteinen bestehen und muss die innere Schalenfuge lageweise versetzt und durchgehend kraftschlüssig und hohlraumfrei vermörtelt in einer Dicke von 2 cm nach DIN 1053-1 hergestellt werden (Bild 41).
Für die Schlagregenbeanspruchungsgruppe I nach DIN 4108-3 [7] beträgt die erforderliche Wanddicke mindestens 31 cm, zur Erreichung der Schlagregenbeanspruchungsgruppe II nach DIN 4108-3 [7] mindestens 37,5 cm. Die Zuordnung zu Schlagregenbeanspruchungsgruppe III nach DIN 4108-3 [7] wird erst dann erreicht, wenn entweder ein wasserabweisender Putz oder eine hinterlüftete Bekleidung auf der Außenseite der Außenwand ausgeführt wird.