Einfriedungen oder Stützmauern können als freistehende KS- Wände konstruiert werden und sind dann nicht durch seitlich einbindende Querwände oder Stützen bzw. obere Deckenoder Ringbalken gehalten.
Die Ermittlung der Lastannahmen erfolgt unter Berücksichtigung von DIN 1991/NA [23] + [24]. Bei Annahme von Windlastzone 2 und einer Mauerkronenhöhe bis 8 m über Oberkante Gelände können in Abhängigkeit von der Wanddicke 1 (Wanddicke 17,5 cm) bis 5 (Wanddicke 36,5 cm) Steinreihen (Schichtmaß: 25 cm) übereinandergeschichtet werden [25].
Sollen beidseitig bewitterte Wände höher aufgemauert werden, sind Pfeiler oder zusätzliche Querriegel als aussteifende Elemente erforderlich (Bild 43). Dann gelten die Wände als dreibzw. vierseitig gehalten. Zur Aussteifung eignen sich Stahl profile oder Stahlbetonpfeiler (Tafel 12).
Unvermeidbar sind hygrothermisch bedingte Längenänderungen als wiederkehrende Verformungen und die daraus resultierenden Zwängungsbeanspruchungen. Zur Vermeidung von Rissbildungen sind die zusammenhängenden Wandlängen daher durch Dehnfugen zu begrenzen. Ohne weitere aussteifende Elemente bleiben freistehende Wände bis zu 6-8 m Länge schadenfrei.