Für Gebäude, die als niedrig oder nicht beheizt konzipiert werden, kann auf den zusätzlichen Wärmeschutz der Außenwände verzichtet werden. Typische Beispiele hierfür sind Wirtschaftsbauten (z.B.: Industriehallen) oder landwirtschaftliche Gebäude (z.B. bestimmte Stallanlagen). Die Funktionstrennung ist bei diesen Wandkonstruktionen aufgehoben: Der gesamte Wandquerschnitt wird als tragende Schale konzipiert und muss in der Variante Sichtmauerwerk auch den notwendigen Witterungsschutz erbringen). Bei erhöhten Anforderungen an den Schlagregenschutz kann dieser durch eine zusätzliche Putzschicht oder hinterlüftete Bekleidung erfolgen (Bild 41).