5.1.2.2. Verankerung und Unterkonstruktion

Die aus der vorgehängten hinterlüfteten Bekleidung resultierenden Eigenlasten sowie Windoder Schneelasten werden über Einzelbefestigungen und/oder von der Unterkonstruktion auf das tragende KS-Mauerwerk übertragen. Sie bestehen bei großformatigen Bekleidungen meist aus Metall (Aluminium oder nicht rostendem Stahl), bei kleinformatigen Bekleidungen aus Holz (Bild 35 und 36). Die notwendigen Nachweise sind nach DIN 18516-1 [41] oder über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse zu erbringen.

Da Unterkonstruktionen nach der Fertigstellung der Fassade nur nach teilweisem Rückbau der Bekleidung zugänglich sind, sind sie gegen chemische und biologische Einflüsse dauerhaft zu schützen. Bei Metallunterkonstruktionen ist daher ggf. ein zusätzlicher Korrosionsschutz nach DIN 18516-1 [41] zu erbringen, da es bei der Verwendung unterschiedlicher Metalle zu Kontaktkorrosion kommen kann. Zu berücksichtigen sind bei diesem Nachweis auch die an die Fassade angrenzenden Abdeckungen aus Metall. Ausgenommen hiervon sind nach DIN 18516-1 [41] geeignete Metalle (z. B. nichtrostende oder feuerverzinkte Stähle, Aluminiumlegierungen, oder Kupferwerkstoffe), die keines gesonderten Nachweises bedürfen. Holzunterkonstruktionen müssen nach DIN 68800 [42] durch geeignete Maßnahmen gegen biologische Einflüsse geschützt werden.

Bilder

Bild 35: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit Aluminium-Unterkonstruktion
Bild 36: Vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit Holz-Unterkonstruktion