3.2.3. Fußpunktabdichtungen und Entwässerungsöffnungen

Verblendschalen sind nicht wasserdicht und können daher von Niederschlagswasser zumindest in geringen Mengen hinterlaufen werden. Das eingedrungene Wasser tropft auf der Schalenrückseite nach unten ab und muss dort nach außen abgeleitet werden.

Diese Funktion übernimmt eine fachgerecht eingebaute Fußpunktabdichtung, die an der tragenden Hintermauerschale lagesicher verwahrt und außen bis nahezu an die Vorderkante der Verblendschale geführt wird. Da der obere Abdichtungsrand an der tragenden Hintermauerschale nicht hinterläufig ist, kann eine zusätzliche dauerhaft mechanische Fixierung nach DIN 18533 [20] dort entfallen. Auch das früher übliche Einlegen der Abdichtungsbahn in eine Lagerfuge des Hintermauerwerks ist aus demselben Grund entbehrlich. Baupraktisch ist dies bei Verwendung von Dünnbettmörtel und großformatigen Elementen auch kaum möglich (Bild 17).

Beim Einbau der Fußpunktabdichtung mit geplanter Entwässerung unterhalb der Geländeoberkante muss nach DIN 18533 [20] darauf geachtet werden, dass der außen angrenzende Baugrund eine ausreichende Versickerungsfähigkeit zur Ableitung anfallenden Wassers aufweist, um kapillar aufsteigende Feuchte in der Verblendschale zu vermeiden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Fußpunktabdichtung keinen „Wassersack“ bildet. Außerdem sollten die Längsstöße der Abdichtungsbahnen zur Vermeidung von in den Untergrund sickernden Wassers verklebt werden.

Der Einbau von Entwässerungsöffnungen als offene Stoßfugen der Verblendschale erhöht die Entwässerungsleistung nur unwesentlich. Auch eine Belüftungsfunktion der offenen Stoß fugen ist nicht belegt. Daher wurden die in der zurückgezogenen Mauerwerksnorm DIN 1053 enthaltenen Flächenangaben für Entwässerungsöffnungen nicht in den DIN EN 1996 aufgenommen. Der ehemals zwingenden Einbauvorschrift ist also einer Einbaumöglichkeit gewichen.

Bilder

Bild 17: Fußpunktabdichtung Oberkante Gelände und unter Geländeanschluss