Die einzuhaltenden Brandschutzanforderungen, die durch Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen gekennzeichnet sind, ergeben sich in Abhängigkeit von der vorhandenen Gebäudeklasse ebenfalls aus den jeweiligen Landesbauordnungen. Die notwendige Klassifizierung für die Baustoffe ist nach DIN EN 13501 [18] vorzunehmen und die Bemessung des KS-Mauerwerks für den Brandfall nach DIN EN 1996-1-2/NA [2] zu führen. Zusätzlich ist auch die Vermeidung einer Brandausbreitung über die Fassade konstruktionsabhängig nachzuweisen.
Da es sich bei Kalksandsteinen um einen nicht brennbaren Baustoff der Baustoffklasse A1 handelt, können zweischalige KS-Außenwände, die ohne geplante Luftschicht mit nicht brennbaren Dämmstoffen ausgeführt werden, in allen Gebäudeklassen errichtet werden.