Der Standsicherheitsnachweis des tragenden KS-Mauerwerks erfolgt nach den bereits beschriebenen Verfahren aus DIN EN 1996/NA.
Die zur Verankerung der Unterkonstruktion verwendbaren Dübel sind den entsprechenden Zulassungen zu entnehmen und richten sich nach der Tragfähigkeit des Untergrundes.
Mögliche Verformungen des Untergrundes werden von vorgehängten Konstruktionen problemloser aufgenommen als von starr mit dem Untergrund verbundenen Konstruktionen, da der Einbau der Bekleidung zwängungsfrei (Festpunktund Gleitpunkthalter) erfolgt.
Hinsichtlich der erforderlichen Ebenheit des Untergrundes sind aus diesem Grund auch geringere Anforderungen zu stellen. Herstellungsbedingte Toleranzen des Untergrundes bis zu 20 mm können in der Regel durch Anpassung der Verankerung und der Unterkonstruktion ausgeglichen werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Wärmedämmung lückenlos verlegt und der notwendige Hinterlüftungsraum nicht unzulässig verringert wird.