Da die Verblendschale selbst nicht tragend konzipiert ist und somit nur ihre Eigenlast trägt, muss ihre Höhe nach DIN EN 1996-2/NA [3] durch Abfangungen begrenzt werden. Die maximal zulässige Gesamthöhe einer Verblendschale und die maximal zulässigen vertikalen Abstände ihrer notwendigen Abfangungen richten sich nach der Dicke der Außenschale und ihrem Überstand am Fußpunkt (Tafel 4 und Bild 8).
Üblicherweise werden Abfangungen im Bereich der Deckenauflager positioniert. Die Bemessung erfolgt von den jeweiligen Herstellern im Rahmen einer typenbezogenen statischen Berechnung.