Der Feuchteschutz vor Tauwasser, das durch Wasserdampfdiffusion resultierend aus Luftfeuchte aus dem Innenraum oder als Baufeuchte im Wandquerschnitt ausfallen kann, wird baukonstruktiv dadurch vermieden, dass der Bauteilaufbau hinterlüftet ist. Nach DIN 4108-3 [7] sind daher die hinterlüfteten Außenwandkonstruktionen vom rechnerischen Nachweis befreit.
KS-Außenwandkonstruktionen mit hinterlüfteter Bekleidung folgen dem sog. zweistufigen Abdichtungsprinzip: der Schutz vor Niederschlägen und das Ableiten des auf die Fassade treffenden Regens erfolgt an bzw. auf der Rückseite der Bekleidungselemente. Die Aufgabe der erforderlichen Windund Luftdichtheit wird von der tragenden, inneren Schale übernommen. Zur Gewährleistung dieser Funktionen und Vermeidung von Konvektionsströmen ist die tragende KS-Innenschale mindestens mit vermörtelten Stoßfugen auszubilden oder bei unvermörtelten Stoßfugen auf der Innenseite zu verputzen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind solche hinterlüfteten Außenwandkonstruktionen nach DIN 4108-3 [7] bei der Bewertung des Schlagregenschutzes für die höchste Beanspruchung nach Schlagregenbeanspruchungsgruppe III gut geeignet.
Der Hinterlüftungsraum ist von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der gesamten Konstruktion: Aus dem Raum-/Bauteilinnern in die Wandkonstruktion diffundierende Feuchte trocknet in diesem durchströmbaren Luftspalt ebenso ab wie die von außen über die Fugen eindringenden Niederschläge. Nach DIN 18516-1 [41] beträgt daher die Mindestbreite des Luftspaltes 20 mm. Zuund Abluftöffnungen sollen mindes tens 50 cm²/m umfassen und zur Vermeidung eines Schädlingsbefalls mit Insektengittern verschlossen werden. Eine partielle Unterschreitung bis 5 mm Breite des Hinterlüftungsraums ist zulässig. Diese Mindestwerte setzen allerdings voraus, dass die verwendete Wärmedämmung sehr maßhaltig ist und sich auch durch Luftströmungen nicht „aufplustert“. Bei offenen Bekleidungsfugen sollte daher ein Luftspalt von mindestens 40 mm Breite vorgesehen werden (Bild 38).
Hinsichtlich der Bekleidungselemente ist zwischen kleinformatigen (< 0,4 m² und 5 kg/Element) und großformatigen Elementen zu unterscheiden (Tafel 9). Kleinoder brettformatige Bekleidungen werden meist auf Holzunterkonstruk tionen verschraubt oder mit Haken fixiert. Großformatige Bekleidungen werden auf Metall-Unterkonstruktionen verklammert oder genietet. Zu achten ist in diesem Fall auf eine zwängungsfreie Befestigung der Elemente an der Unterkonstruktion, damit die unvermeidbar auftretenden hygrothermischen Verformungen bei Metallbekleidungen nicht zum Verbiegen oder bei Faserzementbzw. Naturwerksteinbekleidungen zu Rissen oder Ausbrüchen führen.
Bei kleinformatigen Bekleidungen wird der Witterungsschutz durch eine Verlegung der Elemente mit überdeckten Fugen erreicht. Bei großformatigen Bekleidungen erfolgt die Verlegung mit offenen, mindestens 10 mm breiten Fugen zwischen den Elementen (Bild 38). Eine Auffeuchtung der hinter den offenen Fugen vorhandenen Dämmung findet nur in sehr geringem Umfang statt (z.B. bei hydrophobierter Mineralwolle ein bis zu 4 cm breiter und 1 mm tiefer Streifen).
Um ein optisch gleichmäßiges Fugenbild hervorzurufen, ist es dann sinnvoll, den Wärmedämmstoff mit einem schwarzen Vlies zu kaschieren. Das optische Erscheinungsbild gilt bei einem üblichen Betrachtungsabstand von 3 m vor der Fassade trotz Abweichungen von ±20 % der Fugenbreite nach FHVF-Leitlinie [43] als regelmäßig.
Das Schließen der offenen Fugen durch Profile oder Dichtstoff ist aufgrund der Verschmutzungsbzw. Rissanfälligkeit nicht empfehlenswert. Der durch offene Fuge stattfindende zusätzliche Luftaustausch trägt zudem zur Funktionssicherheit der gesamten Fassadenkonstruktion bei, auch wenn er planerisch nicht bei der Dimensionierung der Hinterlüftung eingerechnet wird.