Grundsätzlich sind alle Wärmedämmstoffe zum Einbau hinter eine belüftete Bekleidung geeignet, die für den Anwendungsfall einer Feuchteeinwirkung zugelassen sind. Die Dämmstoffe unterscheiden sich hinsichtlich der stoffabhängigen Wärmeleitfähigkeiten, Querzugfestigkeiten und der hieraus resultierenden zulässigen Dämmstoffdicken und notwendigen Befestigungsarten. Einzelheiten sind den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zu entnehmen.
Die Berechnung des vorhandenen Wärmeschutzes erfolgt nach DIN 4108-2 [6] und umfasst die tragende Innenschale, die Wärmedämmung zzgl. eines äußeren Wärmeübergangswiderstands Rse von 0,13 (m²K)/W und eines inneren Wärmeübergangswiderstands Rsi von 0,13 (m²K)/W. Die Schichten außerhalb der thermischen Hülle (Wärmedämmung) werden aufgrund der Luftströmung im Hinterlüftungsraum nicht mit angesetzt (Tafel 10). Wärmedämmstoffe sind flächig auf dem Untergrund im Verband anzubringen und hohlraumfrei zu verlegen. Daher müssen Un ebenheiten im Untergrund vorab ausgeglichen werden. Werden zur Fixierung der Dämmung am Untergrund Dämmstoffhalter verwendet, sind in der Regel 5 Halter pro m² ausreichend. Alternativ können die Dämmplatten bei sehr ebenem Untergrund wie z.B. KS-Mauerwerk auch im Rand-Wulst-Punkt-Verfahren verklebt werden, wenn durch diese Verklebung eine Haftzugfes tigkeit von 1 kPa erreicht wird.
Die lineare Verankerung der Unterkonstruktion am tragenden Untergrund führt zu Wärmebrücken, die in der energetischen Bilanzierung berücksichtigt werden müssen. Die Anordnung, die Form sowie die Anzahl der Verankerungen sind ausschlaggebend für die energetischen Verluste. Hinweise sind in der FVHF- Leitlinie zur Bestimmung der wärmetechnischen Einflüsse von Wärmebrücken bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden [45] enthalten. Eine mögliche Verringerung der Wärmebrücken kann neben der hohlraumfreien Verlegung der Wärmedämmung auch im Bereich der Verankerungselemente in der Verwendung eines thermischen Trennelementes zwischen tragender Innenschale und Verankerungselement bestehen (Bild 39).
Auch die durch Dämmstoffhalter auftretenden punktuellen Wärmebrücken müssen in der Berechnung analog zu den bei Wärmedämmverbundsystemen beschriebenen Randbedingungen berücksichtigt werden.