1.2. Wärmeschutz und Luftdichtheit

Außenwände müssen den Anforderungen des sommerlichen und des winterlichen (Mindest-) Wärmeschutzes, der Luftdicht heit und der Energieeinsparung gerecht werden. Einzelheiten sind in DIN 4108-2 [6], DIN 4108-7 [8] und dem Gebäudeener- giegesetz GEG [9] enthalten.

  • Sommerlicher Wärmeschutz
    Die Aufheizung von Räumen in Gebäuden durch übermäßige Sonneneinstrahlung wird von Nutzern oft als unbehaglich empfunden und wirkt sich bei Überhitzung gesundheits- schädlich aus. Besonders kritische Räume sind daher nach DIN 4108-2 [6] hinsichtlich der vorhandenen thermischen Behaglichkeit zu prüfen. Unterschieden werden leichte und schwere Bauweisen. Typische leichte Bauweisen sind die Holzbauweisen. KS-Außenwände zählen durch ihre große flä- chenbezogene Masse zu den schweren Bauweisen, die eine hohe Wärmespeicherfähigkeit aufweisen und sich daher positiv auf den sommerlichen Wärmeschutz auswirken.

Weitere Einflusskriterien auf den sommerlichen Wärmeschutz sind:

  • der Fensterflächenanteil eines Raumes,
  • der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung,
  • die Wirksamkeit einer ggf. vorhandenen Sonnenschutzvor- richtung,
  • die Möglichkeit einer erhöhten Nachtlüftung.

Bei optimaler Abstimmung dieser einzelnen baulichen Kompo- nenten kann häufig eine Klimatisierung der Räume entfallen.

  • Winterlicher (Mindest-) Wärmeschutz
    Zur Gewährleistung eines gesunden und hygienischen Wohn- klimas müssen Schimmel und Tauwasser auf der Innenseite von Außenbauteilen vermieden werden. Um eine ausreichend hohe, innenseitige Oberflächentemperatur von Außenbau teilen zu realisieren, müssen daher Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 [6] eingehalten werden.
  • Energiesparender Wärmeschutz
    Darüber hinaus ist aus Gründen des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung die zur Beheizung eines Gebäudes notwendige Energie zu reduzieren. Dieses Ziel wird zunächst durch die Begrenzung von Transmissionswärmeverlusten (bauliche/wärmeschutztechnische Qualität einer wärme übertragenden Umfassungsfläche) und im Weiteren durch die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (auf die bau- liche Qualität abgestimmte technische Gebäudeausrüstung – Energieaufwand zur Beheizung) erreicht, die nach GEG [9] mit Hilfe des Verfahrens nach DIN V 18599 [10] ermittelt werden.
  • Luftdichtheit
    Durch Außenbauteile ungeplant stattfindende Luftströmun gen verringern den Wärmeschutz eines Gebäudes deutlich und können über Leckagen im Bauteilinnern Schäden durch mitgeführte Feuchte hervorrufen. Daher ist die Luftdurch- lässigkeit eines Gebäudes zu begrenzen (DIN 4108-7 [8] und GEG [9]). Eine unter energetischen Gesichtspunkten ausreichende Luftdichtheit kann mit dem Differenzdruckver- fahren (Blower-Door-Prüfung) nachgewiesen werden. Aber selbst bei Erreichen der geforderten Grenzwerte können in der Hüllfläche des Gebäudes Leckagen vorhanden sein, die zu Tauwasserschäden in der Konstruktion führen. Daher sind diese Leckagenstellen vom Prüfer zu dokumentieren und zeitnah von dem jeweiligen Gewerk zu beseitigen.

KS-Außenwände mit vermörtelten Stoßfugen sind ausrei- chend luftdicht. Werden sie mit unvermörtelten Stoßfugen errichtet, sind sie erst dann im Regelquerschnitt ausreichend luftdicht, wenn sie innenseitig mit einem Nassputz ausgestat- tet werden. Obligatorisch ist – wie bei allen Bauarten auch die Planung und Ausführung luftdichter Bauteilanschlüsse (z.B. Außenwand und Dach).

  • Winddichtheit
    Die Winddichtheit kennzeichnet die – bestenfalls nicht vorhandene oder geringe – Durchströmbarkeit eines Außenbauteils durch Außenluft. Die Winddichtheitsebene liegt im Gegensatz zur Luftdichtheitsebene auf der Außenseite der Dämmebene und verhindert Rotationsströmungen im und um den Dämmstoff. Konkrete Anforderungen werden hierzu in den Regelwerken aber nicht formuliert.