Tauwasser im Bauteilquerschnitt sowie auf der inneren Wandoberfläche ist bei zweischaligen Außenwänden aufgrund der bauphysikalischen Schichtenfolge ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist ein Tauwassernachweis nach DIN 4108-3 [7] entbehrlich.
Zweischalige KS-Außenwandkonstruktionen folgen dem sog. zweistufigen Abdichtungsprinzip: der Schutz vor Niederschlägen und das Ableiten des auf die Fassade treffenden Regens erfolgt an bzw. auf der Rückseite der äußeren Schale. Die Aufgabe der erforderlichen Windund Luftdichtheit wird in der Regel vom Innenputz übernommen. Alternativ ist eine Stoßfugenvermörtelung erforderlich. Daher sind solche Wandkonstruktionen nach DIN 4108-3 [7] bei der Bewertung des Schlagregenschutzes für die höchste Beanspruchung nach Schlagregenbeanspruchungsgruppe III gut geeignet.
In die Verblendschale selbst durch Kapillarität eingedrungenes Wasser trocknet nach dem Regenereignis auf demselben Weg und nach Enden des Kapillarzuges weiter durch Diffusion wieder ab. Jedoch sind zur Vermeidung übermäßiger Auffeuchtung und hiermit ggf. verbundenen Frostabplatzungen frostwiderstandsfähige KS-Verblender bzw. KS- Vormauersteine zu verwenden. Fugen von Verblendschalen sind ebenfalls zur Vermeidung zu großer Auffeuchtungen und Gewährleistung eines ungehinderten Wasserabflusses an der Oberfläche im Fugenglattstrich entweder bündig mit Randbedingungen zur Ausführung von zweischaligen Außenwänden nach der Steinoberfläche oder höchstens konverkav zurückliegend auszuführen. Dies gilt auch bei nachträglicher Verfugung (Bild 9).