
1. Einleitung
Der Brandschutz wird ausführlich in allen 16 Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Die generelle Forderung der Musterbauordnung (MBO [1]) lautet:
Planungshandbuch | Auflage 8 | Kapitel 10 | Brandschutz
Autorin: Dipl.-Ing. Christiane Hahn, ö.b.u.v. Sachverständige für Brandschutz, Braunschweig/Hamburg
Kapitel 10 erläutert brandschutztechnische Anforderungen an Kalksandstein-Mauerwerk. Es behandelt bauaufsichtliche Grundlagen, Gebäudeklassen, Sonderbauten, Verwendbarkeitsnachweise und Brandschutznormen sowie Nachweise für tragende und nicht tragende Wände, Brandwände, Komplextrennwände und haustechnische Durchdringungen.

Der Brandschutz wird ausführlich in allen 16 Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Die generelle Forderung der Musterbauordnung (MBO [1]) lautet:

Die folgenden Ausführungen können nur einen Überblick zu den brandschutztechnischen Grundlagen und Anforderungen geben. Weitere Details sind der Fachliteratur und den je…

Gemäß MVV TB dürfen für die Erstellung von Verwendbarkeitsnachweisen sowohl nationale als auch europäische Brandprüfungen zugrunde gelegt werden. Entscheidend ist jedoch…

4. Baulicher Brandschutz mit KS-Mauerwerk

Im Folgenden sind die tabellarischen Brandschutznachweise nach DIN EN 1996-1-2/NA zusammengefasst. Die Tabellenwerte gelten für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbi…
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