Außenwände können tragende und nicht tragende Außenwände sein. Baurechtlich werden im Wesentlichen Anforderungen an Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 gestellt, die in einigen Bundesländern unterschiedlich sein können.
Bei Hochhäusern müssen nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Ebenso werden auf Brandwänden, bei geringeren Grenzabständen oder bei aneinander gereihten Gebäuden im Bereich der Haustrennwände nichtbrennbare Baustoffe gefordert. Bei Sonderbauten – z.B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten werden ebenfalls nichtbrennbare Baustoffe in Fassadenbereichen gefordert. Wichtig ist es, die Anforderungen hinsichtlich von Oberflächen und von Außenwandbekleidungen zu beachten, siehe Abschnitt 4.4.4.