3.2.3. Bauteile

Als Bauteile (Bauprodukte) im Sinne der Norm gelten Wände, Decken, Stützen (Pfeiler), Unterzüge, Treppen, Unterdecken, usw.

Als Sonderbauteile (Bauprodukte) gelten Brandwände, nicht tragende Außenwände, Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore), Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen, Kabelabschottungen, Installationskanäle, Installationsschächte (Schachtabmauerungen), Rohrabschottungen, Kabelanlagen, Verglasungen usw.

Bauteilen und Sonderbauteilen wird in DIN 4102-2 der Begriff der Feuerwiderstandsklasse zugeordnet. Feuerwiderstandsklassen werden in Abhängigkeit von der Zeit (30 min. bis 180 min.) definiert, in der Bauteile die Anforderungen an den Brandschutz – Tragfähigkeit, Raumabschluss, Temperaturkriterium – erfüllen. Bauteile werden Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180 zugeordnet. Für Bauteile und Sonderbauteile gelten unterschiedliche Abkürzungen, siehe Tafel 9.

Für einige Sonderbauteile, wie z.B. Brandwände, gibt es keine Abkürzungen. Komplextrennwände werden lediglich in einer Fußnote von DIN 4102-3 erwähnt, weil derartige Anforderungen nur im Versicherungsbereich und nicht bauaufsichtlich erhoben werden.