Aufgrund der höheren Wärmeschutzanforderungen nach der EnEV werden zunehmend zweischalige Kalksandsteinwände mit Dämmschichtdicken > 100 mm ausgeführt. In der Regel ist der Schalenzwischenraum heute ganz mit Dämmstoff (ggf. mit Fingerspalt) ausgefüllt. In Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht wurden hierzu Regeln für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 erarbeitet, wenn insbesondere brennbare Dämmungen verwendet werden. Die im Einzelfall einzuhaltenden Regelungen sind DIN 4102-4 bzw. den geltenden bauaufsichtlichen Regelungen (MVV TB, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) zu entnehmen.
4.4.5. Zweischalige Außenwände
Autor/-in:Dipl.-Ing. Christiane Hahn – ö.b.u.v. Sachverständige für Brandschutz, Braunschweig/Hamburg
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