4.4.5. Zweischalige Außenwände

Aufgrund der höheren Wärmeschutzanforderungen nach der EnEV werden zunehmend zweischalige Kalksandsteinwände mit Dämmschichtdicken > 100 mm ausgeführt. In der Regel ist der Schalenzwischenraum heute ganz mit Dämmstoff (ggf. mit Fingerspalt) ausgefüllt. In Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht wurden hierzu Regeln für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 erarbeitet, wenn insbesondere brennbare Dämmungen verwendet werden. Die im Einzelfall einzuhaltenden Regelungen sind DIN 4102-4 bzw. den geltenden bauaufsichtlichen Regelungen (MVV TB, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) zu entnehmen.