2.4.1. Bauaufsichtliche Anforderungen

Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden – nichtbrennbar, schwerentflammbar, normalentflammbar. Baustoffe, die leichtentflammbar sind, dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.

Bauteile werden grundsätzlich nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden – feuerbeständig, hochfeuerhemmend, feuerhemmend. Sie werden aber auch nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden:

  • Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen
  • Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben
  • Bauteile, deren tragenden und aussteifenden Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben