Nicht harmonisierte Baustoffe (Bauprodukte) werden national gemäß DIN 4102-1 in die Baustoffklassen A (nichtbrennbar) und Baustoffklasse B (brennbar) klassifiziert. Die einzelnen Klassen werden noch weiter unterteilt, siehe Tafel 7. Bauaufsichtlich wird die Baustoffklasse A nicht unterteilt. Brandschutztechnisch werden jedoch die Baustoffklassen A 1 und A 2 unterschieden. Die Baustoffklasse A 1 charakterisiert die klassischen Baustoffe, die nicht brennen, z.B. Kalksandsteine. In die Baustoffklasse A 2 werden diejenigen Baustoffe eingereiht, die den klassischen Baustoffen ähneln, aber einen gewissen Anteil brennbarer Bestandteile enthalten, z.B. EPS-Leichtbetone. Als Grenzwert zwischen den beiden Klassen wird die Entflammung zugrunde gelegt.
3.2.2. Baustoffe
Autor/-in:Dipl.-Ing. Christiane Hahn – ö.b.u.v. Sachverständige für Brandschutz, Braunschweig/Hamburg
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