4.7.1. Grundlagen

Komplextrennwände sind Wände, die versicherungstechnisch definiert sind. Die Bestimmungen der Sachversicherer sind in Tafel 19 zusammengefasst. Besonders ist zu beachten, dass die Feuerwiderstandsdauer von 180 min. auch für die aussteifenden Bauteile gefordert wird und damit das gesamte Gebäude eine Feuerwiderstandsdauer von 180 min. aufweisen muss. Komplextrennwände müssen zudem unversetzt durch alle Geschosse gehen. Bauteile dürfen in diese Wände weder eingreifen noch diese überbrücken.

Die vorstehenden Anforderungen werden häufig nicht beachtet. Dann ist die Wand selbst von ihrer Ausführung her zwar eine Komplextrennwand, aber das Gesamtsystem funktioniert nicht. Damit ist dann auch der Versicherungsschutz verloren bzw. besteht erst gar nicht.

Da Komplextrennwände im Baurecht nicht aufgeführt sind, werden sowohl in DIN 4102-4 als auch in DIN EN 1996-1-2/ NA keine Angaben zu derartigen Bauteilen gemacht. Auch europäisch existiert eine solche Anforderung nicht. Lediglich das Prüfverfahren ist in einer Fußnote der deutschen Norm DIN 4102-3 beschrieben. Daher gibt der Verband der Sachversicherer (VdS) Broschüren heraus [10], aus denen von den Versicherern anerkannte Nachweise entnommen werden können.

Bilder/Tafeln

Tafel 19: Versicherungstechnische Anforderungen an Komplextrennwände