Die gesetzlichen, bauaufsichtlichen Forderungen zum Brandschutz haben als wesentliches Ziel ausschließlich den Personenschutz. Ein Sachwertschutz ist nur in der Hinsicht enthalten, dass der Nachbar vor einem Brandübergriff geschützt werden soll und dass ein Brand auf eine bestimmte Fläche 40 m · 40 m = 1.600 m2 (Abstand von Brandwänden) begrenzt werden soll. Hiermit sollen der Feuerwehr Rettungs- und Löscharbeiten ermöglicht werden.
Den Versicherungen geht es dagegen vordringlich um den Sachschutz, zur Begrenzung des Schadenvolumens.
Zum Abschluss der Sachversicherung und ggf. auch der Betriebsunterbrechung wird das jeweilige Brandrisiko abgeschätzt, welches die Prämie beeinflusst. Das Brandrisiko setzt sich zusammen aus der Nutzung sowie dem Gebäude selbst. Die Nutzung ist kaum zu beeinflussen, weil dem Mieter einer Wohnung nicht vorgeschrieben werden kann, welche Einrichtung – Möbel, Gardinen etc. – er verwenden darf. In einem Industriebetrieb ergibt sich die Nutzung ohnehin aus dem jeweiligen Gewerbe. Hier haben die Versicherungen lediglich Einfluss darauf, wie groß Abschnitte mit besonders gefährlichen Stoffen hinsichtlich Brandentstehung, Brandlasten, Brandweiterleitung oder auch explosiven Stoffen sein können.
Beim Bauwerk ist zu beachten, dass die im Gebäude vorhandenen Baustoffe – brennbar/nichtbrennbar – hinsichtlich des Brandverhaltens einen wesentlichen Einfluss auf das Brandrisiko haben. Das im Gebäude vorhandene Brandrisiko ist primär abhängig von den Brandlasten und die Brandlasten bestimmen maßgeblich den Brandverlauf hinsichtlich
- Brandentstehung bzw. Brandentwicklung,
- Brandausbreitung,
- Entstehung eines „flashovers“ (schlagartige Entzündung aller brennbaren Materialien), d.h. Vollbrand.
Internationale Untersuchungen bestätigen, dass das Brandgeschehen umso kritischer ist, je größer der Anteil der brennbaren und brandschutztechnisch ungeschützten Bauteile im Gebäude ist. In Bild 21 ist die Zusammensetzung der Brand lastanteile in einem Gebäude dargestellt.
Im Wohnungsbau stellt die bauweisenspezifische Brandlast einen wesentlichen Anteil dar. In einem mehrgeschossigen Wohnungsbau mit einer durchschnittlichen Wohnnutzfläche von etwa 800 m2 kann sich die Brandlast bei unterschiedli chen Konstruktionsarten bis zum Faktor 4 unterscheiden. So sind in einem Massivbau die zwei- bis vierfach geringeren Mengen an brennbaren Stoffen gegenüber einem Holzbau möglich [14] und [15].
Durch die Bauweise wird nicht nur die Höhe der Brandlasten und damit das Brandrisiko wesentlich beeinflusst, sondern auch die Sanierungskosten. Ein Massivbau hat in der Regel geringere Sanierungskosten, weil nach einem Brandfall wesentliche Teile weiter bzw. wieder verwendet werden können. Außerdem wird der Brand allein durch die Massivbauweise begrenzt.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass die Eintrittshäufigkeit eines Brandes neben der mobilen Brandlast ebenfalls von der Bauweise abhängt. Insgesamt betrachtet ist somit der Werterhalt einer Massivbauweise günstig. Die Versicherungen haben früher bei der Massivbauweise wesentliche Rabatte in den Prämiensätzen gewährt. Nach Öffnung des Versicherungsmarktes fielen diese Anreize durch Rabattierung aber weg, weil eine Massivbauweise ohnehin als Standard vorausgesetzt wurde. Mittlerweile setzt jedoch wieder ein Umdenken ein, weil gemäß dem aktuellen Bauordnungsrecht bauliche Erleichterungen im Brandschutz ermöglicht werden. Damit wird das Brandrisiko wieder größer und die Schadensminimierung wird in den Verantwortungsbereich der Versicherungen verschoben. Die Bauordnungen geben nur noch Mindeststandards vor, so dass der bewährte deutsche Sicherheitsstandard eindeutig reduziert wird. Die Massivbauweise und damit auch die KalksandsteinBauweise gewährt weiterhin den bisherigen, gewohnt sicheren Standard, so dass damit zukünftig auch wieder Rabatte möglich werden könnten.