Wenn die Mindestwanddicke ohne Nachweis nicht eingehalten werden kann oder die Ermittlung für die vorhandene Stein-Mörtel-Kombination mit den Tafeln 23 bis 25 nicht möglich ist, muss der Ausnutzungsfaktor $\alpha_{6,fi}$ nach Abschnitt 3.5 ermittelt und die Mindestwanddicke mit den Tafeln 26 bis 28 bestimmt werden.