Nach den Angaben der Sachversicherer [10] werden derzeit 36,5 cm (einschalig) bzw. 2 x 24 cm (zweischalig) dicke Kalksandsteinwände mit Normalmauermörtel II, IIa oder III auch ohne Vermörtelung der Stoßfugen als Komplextrennwände eingestuft. Außerdem wurden 24 cm dicke, nicht tragende Kalksandsteinwände, Rohdichte \geq 1,6, mit Dünnbettmörtel in den Lagerfugen, bis zu einer Wandhöhe von 6 m als Komplextrennwände geprüft und eingestuft. Weitere Nachweise sind [13] zu entnehmen.
4.7.2. Komplextrennwände aus KS-Mauerwerk
Autor/-in:Dipl.-Ing. Christiane Hahn – ö.b.u.v. Sachverständige für Brandschutz, Braunschweig/Hamburg
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