DIN 4102-4 enthält Angaben zu Bekleidungen für Stahlbauten u.a. aus Mauerwerk.
Die Angaben in Tafel 20 gelten für statisch bestimmt oder unbestimmt gelagerte, auf Biegung beanspruchte, bekleidete Stahlträger nach DIN EN 1993-1-1 mit maximal dreiseitiger Brandbeanspruchung. Eine dreiseitige Brandbeanspruchung liegt vor, wenn die Oberseite der Träger durch Stahlbetonplatten oder Hohldielen mit jeweils der mindestens geforderten Feuerwiderstandsklasse vollständig abgedeckt ist.
Die Angaben in Tafel 21 gelten für bekleidete Stahlstützen nach DIN EN 1993-1-1 mit weniger als vierseitiger Brandbeanspruchung. Bekleidungen aus KS-Mauerwerk müssen im Verband errichtet werden und die angegebenen Mindestdicken besitzen. Lochungen von Steinen dürfen nicht senkrecht zur Stützenlängsachse verlaufen. Die Bekleidung darf unmittelbar am Stahl anliegen. Die Bekleidungen sind durch eingelegte Stahlbügel mit einem Durchmesser $\geq 5\,\mathrm{mm}$ mindestens in Abständen von 250 mm in der Bekleidungsmitte zu bewehren. Diese Bewehrung ist nicht erforderlich, wenn die Stützen in ganzer Höhe in Wände nach DIN EN 1996-1-2/NA eingebaut werden und die an den Stützen vorbeigeführten Wandteile mit der in Tafel 21 angegebenen Mindestdicke durch Verband mit den angrenzenden Wandteilen verbunden sind.