4.4.2. Nicht tragende Außenwände und nicht tragende Teile tragender Außenwände

Für nicht tragende Außenwände der Feuerwiderstandsklassen E 30 bis E 90 (i o) und bei abgeminderter Außenbrandkurve ef (o i) können ohne jeden weiteren Nachweis die Angaben von nicht tragenden Kalksandsteinwänden der Feuerwiderstandsklassen EI 30 bis EI 90 nach DIN EN 1996-1-2/NA zugrunde gelegt werden. Die Planungssicherheit ist damit in jedem Fall gegeben, weil nach DIN EN 1363-2 geringere Temperaturen an der Außenseite gefordert werden, vergleiche Bild 3.