Komplextrennwände sind nicht in DIN EN 1996-1-2 geregelt. Die Mindestwanddicken und weitere einzuhaltende Randbedingungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Merkblatt der Sachversicherer. Ergänzend wurden für 240 mm dicke Komplextrennwände aus KS-Mauerwerk weitergehende Untersuchungen durchgeführt und mit entsprechenden Gutachten hinterlegt.