4.2.1. Tragende, raumabschließende Wände

Tragende, raumabschließende Wände können zur Trennung von Brandabschnitten sowie Nutzungseinheiten verwendet werden. Sie unterscheiden sich nur durch ihre Tragfunktion von nicht tragenden, raumabschließenden Wänden. Aufgrund dieser Tragfunktion sind größere Mindestwanddicken erforderlich. Da das Brandverhalten der Wände auch von der Auflast abhängt, sind in einigen Fällen auch Ausnutzungsfaktoren zu ermitteln. Bei geringeren Ausnutzungsfaktoren ergeben sich teilweise auch geringere Wanddicken. Hiermit wird in Abhängigkeit von den Anwendungsbereichen der Praxis wirtschaftlicheres Bauen ermöglicht.

Die meisten Brandprüfungen an Kalksandsteinwänden wurden an tragenden, raumabschließenden Wänden durchgeführt. Diese Kalksandsteinwände wurden mit verschiedenen Dicken, unterschiedlichen Festigkeiten und Rohdichten sowie den verschiedenen Mörtel- und Steinarten nachgewiesen. Die Ergebnisse sind in DIN EN 1996-1-2/NA Tabelle NA.B.2.2 eingeflossen.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens der europäischen Kalksandsteinindustrie [7] wurden schlanke Kalksandsteinwände mit hohen Mauerwerksfestigkeiten und hohen Auslastungen im Hinblick auf die Feuerwiderstandsfähigkeit untersucht. Hierbei wurde auch der Einfluss der Kopfhalterung im Prüfaufbau untersucht. Die früheren Prüfungen wurden im Bereich der Lasteinleitung ausschließlich mit einer Zentrierleiste durchgeführt. Bei schlanken Wänden, $d \leq 150 \,\mathrm{m}$m, wirkt diese Zentrierleiste aber wie ein Gelenk und die Wände sind damit nicht mehr praxisgerecht eingebaut, da in der Praxis die Geschossdecken flächig auflagern und damit den Wandkopf einspannen.

Die Ergebnisse wurden umfangreich ausgewertet und sind auch in DIN EN 1996-1-2/NA Tabelle NA.B.2.2 eingeflossen. Neben dem Ausnutzungsfaktor $\alpha_{6,fi}$ wurde nur für Kalksandstein-Mauerwerk zudem der Ausnutzungsfaktor $\alpha_{fi}$ für Voll- und Blocksteine sowie Planelemente eingeführt. Der Ausnutzungsfaktor $\alpha_{fi}$ deckt eine volle kalte Bemessung nach DIN EN 1996-1-1 und DIN EN 1996-3 ab, siehe auch Abschnitt 3.5.

Raumabschließende Wände können in einigen Bundesländern auch als Gebäudeabschluss- bzw. Gebäudetrennwand anstelle einer Brandwand eingesetzt werden, siehe auch Abschnitte 4.5 und 4.6.