1.1. Bedeutung des Brandschutzes

Der Brandschutz wird ausführlich in allen 16 Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Die generelle Forderung der Musterbauordnung (MBO [1]) lautet:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass

  • der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und
  • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
  • wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

In einzelnen Abschnitten der LBO werden dann die brandschutztechnischen Anforderungen an die Bauteile und Baustoffe – heute Bauprodukte – geregelt. Im Rahmen dieses Beitrages werden alle Forderungen insbesondere an Wände aus KSMauerwerk erläutert.

Eine häufige Frage ist: „warum Brandschutz, der kostet doch nur…“ Durch die Umsetzung der bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen sollen aber die oben genannten Forderungen erfüllt werden, die dazu dienen, Menschenleben zu retten, Nachbarn gegen Brand zu schützen und der Feuerwehr Löscharbeiten zu ermöglichen. Der Brand soll möglichst auf einen Brandabschnitt, eine Nutzungseinheit, begrenzt werden. Die Verhinderung eines Brandes ist kaum möglich. Das Schutzziel der bauaufsichtlichen Anforderungen ist der Personenschutz und nicht der Sachschutz. Sachschutz kann aber von der Sachversicherung bei Sonderbauten gefordert werden.