DIN EN 1363 beinhaltet die Grundlagen zur Durchführung von Brandprüfungen an Bauteilen, u.a. die Brandraumkurven. Diese entsprechen den bisher in Deutschland verwendeten Prüfkurven, siehe Bild 3. Lediglich die Bezeichnungen haben sich geändert, aus Brandbeanspruchung wurde Einwirkung und die Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) heißt jetzt „ISO-Curve“.
Ein Feuer wird im Allgemeinen durch vier Brandphasen charakterisiert, der Zündphase, und dem Schwelbrand, d.h. der Brandentstehung sowie dem „flash over“ und der Erwärmungsphase, d.h. dem Vollbrand. Der Entstehungsbrand wird maßgeblich durch das Baustoffverhalten beeinflusst und entwickelt sich bis etwa 300 °C.
Der Vollbrand ist maßgebend für das Bauteilverhalten. Wann bei einem Naturbrand ein „flash over“ – Durchzünden – zum Vollbrand entsteht, hängt wesentlich von der vorhandenen Brandlast und den Ventilationsverhältnissen, dem zur Verfügung stehenden Sauerstoff, ab. Bei einem Naturbrand kann der Schwelbrand Stunden dauern, wenn nicht genug Sauerstoff zur Verfügung steht. Wenn dann jemand z.B. die Feuerwehr, die Tür öffnet, kann das Feuer sofort durchzünden und zum Vollbrand führen. Ein Feuer kann aber auch nach der Entstehung bei guten Luftverhältnissen sofort zum Vollbrand übergehen. Dann können Temperaturen zwischen 1.000 °C und 1.200 °C entstehen, die dann wieder abfallen.
Als Prüfkurve für die Brandprüfungen an Bauteilen mit üblicher Gebäudenutzung ist weltweit die ISO-Kurve festgelegt worden. Sie entspricht der ETK nach DIN 4102-2. Die Brandraumtemperatur geht bis 30 min. auf ca. 850 °C und dann weiter bis 90 min. auf etwa 1.050 °C. Für Ölbrände sowie Tunnelbrände wurde u.a. die Hydrocarbonkurve bis 1.100 °C festgelegt.
DIN EN 1364-1 regelt die speziellen Anforderungen zur Prüfdurchführung von nicht tragenden Wänden und DIN EN 1365-1 von tragenden Wänden. Im (deutschen) bauaufsichtlichen Verfahren darf entweder nach deutscher oder europäischer Prüfnorm geprüft werden. Wird nach nationaler (deutscher) Prüfnorm geprüft, darf das Prüfergebnis allerdings nur national weiter verwendet werden. Die europäischen Prüfnormen für Mauerwerkswände unterscheiden sich von DIN 4102 nur wenig. Die Unterschiede haben bei der Prüfung von Mauerwerkswänden keinen wesentlichen Einfluss auf die Prüfergebnisse und damit auch keinen maßgebenden Einfluss auf die Klassifizierung.
DIN EN 1363-2 enthält das Prüfverfahren zum Nachweis von Brandwänden.
DIN EN 15254-2:2009 für nicht tragende Wände und DIN EN 15080-12:2011 für tragende Wände wurden als so genannte EXAP-Regeln erarbeitet und veröffentlicht. Beide Normen enthalten Extrapolationsregeln für Prüfergebnisse von Wänden aus Mauerwerk.
DIN EN 13501 mit den Teilen 1 und 2 ist die europäische Klassifizierungsnorm. Diese ist Grundlage der brandschutztechnischen Klassifizierung von Mauerwerk nach Eurocode 6 und darf im bauaufsichtlichen Verfahren alternativ zu den Klassifizierungen von DIN 4102-2 angewendet werden.