2. Normenwerk zum baulichen Wärmeschutz

Die Gewährleistung eines angemessenen Niveaus des baulichen Wärmeschutzes und der Energieeinsparung in Gebäuden wird durch eine Reihe von Gesetzen und Normen geregelt. Hervorzuheben sind insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Normenreihen DIN 4108 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden“ und DIN/TS 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, Endund Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“. Das GEG definiert die grundlegenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Energieeinsparung in Gebäuden; es stellt somit den gesetzlichen Rahmen für diesen Bereich dar. Die Normenreihe DIN 4108 konkretisiert die Mindestanforderungen und enthält darüber hinaus weitere Vorgaben u.a. für den baulichen Wärmeschutz und die Energieeinsparung. Die Normenreihe DIN/TS 18599 beschreibt, wie der Energiebedarf von Gebäuden für die Zwecke des Energieausweises berechnet wird.

Obwohl Normen primär privatwirtschaftliche und haftungsrechtliche Bedeutung haben, werden einige Normen, wie die DIN 4108-2 und DIN 4108-3, durch Verweise im GEG oder in bauaufsichtlichen Regelungen öffentlich-rechtlich verbindlich. Es ist aber empfehlenswert, über die Anforderungen der DIN 4108 und des GEG hinauszugehen, um zukunftsfähige Gebäude zu realisieren. Ziel sollte es sein, Gebäude zu planen, die nicht nur den aktuellen Mindestanforderungen genügen, sondern auch in Zukunft den steigenden Anforderungen an Wärmeschutz, Wohnkomfort und Energieeffizienz gerecht werden (Bild 2). Solche Gebäude zeichnen sich durch einen geringen Energieverbrauch aus, der möglichst ohne schädliche Umweltkonsequenzen gedeckt werden kann, und bleiben langfristig werthaltig.

Energieeffizienzanforderungen im Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt ganzheitliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, indem es die Kombination aus Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieträger berücksichtigt. Im Gegensatz zu früheren Regelungen, die sich auf bauteilbezogene Anforderungen wie den Dämmwert konzentrierten, adressiert das GEG nun das Gebäude als Gesamtsystem. Bauteilspezifische Anforderungen werden lediglich noch für die Sanierung einzelner Bauteile in Bestands immobilien gestellt.

Baulicher Mindestwärmeschutz nach DIN 4108
Die Normenreihe DIN 4108, insbesondere Teil 2, legt hingegen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle fest, sowohl in der Bauteilfläche als auch im Bereich von Wärmebrücken. Diese Mindestanforderungen dienen primär hygienischen Zwecken, wie der Vermeidung von Oberflächenkondensat, Tauwasser und Schimmelpilzbildung, und somit dem thermischen und gesundheitlichen Schutz der Nutzer. DIN 4108-2 ist bauaufsichtlich eingeführt und als Teil der Technischen Bau bestimmungen in der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) verbindlich vorgeschrieben.

Praxisrelevanz des baulichen Mindestwärmeschutzes
In der Praxis werden die Mindestanforderungen des baulichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 in der Bauteilfläche meist deutlich übertroffen, da Bauteile, die lediglich den Mindestanforderungen entsprechen, weit hinter den heutigen Ansprüchen an Energieeinsparung, Komfort und erwarteter Bauqualität zurückbleiben würden. Die Einhaltung der DIN 4108-2 stellt somit eine Mindestanforderung dar, die in der Praxis aufgrund höherer Energieeffizienzstandards und Qualitätsansprüche regelmäßig überschritten wird.

Ganzheitliche Berechnung des Energiebedarfs
Die Normenreihe DIN/TS 18599 beschreibt die Berechnung des Gesamtenergiebedarfs des Gebäudes, im Zusammenspiel aus Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzung. Sie wird durch das GEG als Grundlage für die energetische Bewertung im Energieausweis festgelegt.

Darüber hinaus werden viele grundlegende bauphysikalische Berechnungsverfahren für die Gebäudehülle in internationalen Normen beschrieben, auf die die deutschen Normen verweisen. Die wichtigsten Normen, physikalischen Größen, Formelzeichen und Einheiten im Bereich der baulichen Wärmedämmung und des klimabedingten Feuchteschutzes sind im Anhang zusammengefasst (Tafeln A1 und A2).

Bilder

Bild 2: Entwicklung des Endenergiebedarfs von Neubauten, Vergleich von gesetzlichen Mindest anforderungen und Best-Practice-Standard