Die Vermeidung von Schimmelpilzwachstum auf Innenober flächen von Bauteilen erfordert nicht nur die Gewährleistung der Kondensatfreiheit der Konstruktion, sondern auch die Vermeidung einer kritischen Luftfeuchte von mehr als 80 % relativer Feuchte unmittelbar an der Bauteiloberfläche. Ab dieser oberflächennahen Luftfeuchte kann es zur Kapillarkondensation von Wasser in den feinen Kapillaren des Baustoffs kommen. Diese Kapillarkondensation liefert bereits eine für Schimmelpilzwachstum ausreichende Menge an Wasser, ohne dass flüssiges Wasser als Oberflächenkondensat auf der Bauteiloberfläche vorhanden sein muss.
Basierend auf vereinfachenden bauphysikalischen Modellbetrachtungen kann Schimmelpilzwachstum auftreten, wenn an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen die relative Luftfeuchte an der Bauteiloberfläche einen Wert von mehr als 80 % aufweist und dieser Zustand jeweils mindestens 12 Stunden pro Tag gegeben ist. Bei höheren Luftfeuchten sind kürzere Zeiträume für Schimmelpilzwachstum ausreichend.
Schimmelpilze benötigen für ihr Wachstum einen Nährboden (Substrat) mit passendem pH-Wert sowie moderate Temperaturen und ausreichend Feuchte. Die genauen Wachstumsgrenzen variieren geringfügig zwischen den verschiedenen Schimmelpilzarten. Da in beheizten Gebäuden in der Regel eine geeignete Temperatur und ein passendes Substrat vorhanden sind, bleibt als Maßnahme zur Schimmelvermeidung lediglich die Vermeidung von Oberflächenfeuchte und Kapillarkondensation (Bild 8).
Bei Fenstern und vergleichbaren Abschlüssen sind oberflächennahe Luftfeuchten über 80 % und sogar kurzzeitiger Kondensatniederschlag zulässig, da Fensterbaustoffe keine Kapillaren aufweisen und ein zeitweiser Kondensatniederschlag an Fenstern technisch unvermeidbar ist. Für die Einbaufuge des Fensters bzw. des Abschlusses gilt diese Ausnahme allerdings nicht, dort muss unverändert $f_{Rsi} \geqslant 0{,}70$ gegeben sein.