4. Hygienischer Mindestwärmeschutz

Der bauliche Wärmeschutz von Gebäuden ist von zentraler Bedeutung, um ein hygienisches Raumklima für die Bewohner beziehungsweise Nutzer zu gewährleisten und die Baukonstruktion vor Feuchteschäden zu schützen. Dementsprechend sind Gebäude so zu planen und auszuführen, dass ein ausreichender Mindestwärmeschutz sowohl für flächige Bauteile als auch an Wärmebrücken sichergestellt ist. Die einzuhaltenden Mindestanforderungen sind in der bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmung DIN 4108-2 festgelegt. Sie gelten für alle Außenbauteile von direkt oder indirekt über Raumverbund beheizten oder beheizbaren Räumen, die auf übliche Innentemperaturen von $\geq$ 12 °C beheizt werden bzw. beheizt werden können.