Der Nachweis, dass eine konkret geplante oder ausgeführte Anschlussausbildung gleichwertig zu den Empfehlungen in DIN 4108 Beiblatt 2 ist, kann auf zwei Arten geführt werden: bildlich oder rechnerisch.
Beim bildlichen Nachweis vergleicht der Planer seine Detailplanung visuell mit den Beispielzeichnungen im Beiblatt und prüft, ob das konstruktive Grundprinzip der Wärmebrückenvermeidung, sowie die Schichtdicken beziehungsweise Wärmedurchlasswiderstände der relevanten Baustoffschichten (Dämmstoffe, Massivbaustoffe) eingehalten sind. Dabei werden gedanklich die möglichen Wärmewege von innen nach außen abgegangen und geprüft, ob die Wärme mindestens den gleichen Wärmedurchlasswiderstand überwinden muss wie in der Beispielzeichnung, ohne „Abkürzungen“. Ist dies gegeben, ist der bildliche Gleichwertigkeitsnachweis für den Bauteilanschluss erbracht.
Wenn nicht, oder wenn die Detailplanung grundlegend von der Prinzipskizze im Beiblatt 2 der DIN 4108 abweicht, oder wenn die Wärmebrücke gar nicht im Beiblatt enthalten ist, muss ein rechnerischer Nachweis erfolgen. Dabei kann der c-Wert aus Wärmebrückenkatalogen entnommen oder individuell zweidimensional berechnet sein, und darf nicht größer sein als der Referenzwert des Beiblatts für die Anschlusssituation der jeweils gewählten Kategorie A oder B. Hinweis: Die Referenzwerte des Beiblatts sind nicht die c-Werte der Beispieldarstellungen, sondern die Höchstwerte bei Variation der Parameter (Bauteildicken, Wärmeleitfähigkeitsspannen) der Beispieldarstellung.
Beide Nachweisvarianten sind gleichberechtigt und können vom Planer frei gewählt werden. Solange für einen Anschluss eines der beiden Nachweisverfahren eingehalten ist, ist die Gleichwertigkeit gegeben. Eine Verpflichtung, dass sowohl der bildliche als auch der rechnerische Nachweis erfüllt sein muss, besteht nicht. Lässt sich weder bildlich noch rechnerisch die Gleichwertigkeit darstellen, kann das Anschlussdetail wärmetechnisch verbessert oder mittels des kombinierten Wärmebrückenzuschlags berücksichtigt werden.
Ein Beispiel für den rechnerischen Gleichwertigkeitsnachweis für Kategorie B der DIN 4108 Beiblatt 2 für den Sockelanschluss an den unbeheizten Keller bei einer KalksandsteinFunktionswand mit Wärmedämmstein unter Verwendung des Kalksandstein-Wärmebrückenkatalogs zeigt Tafel 14.