Die Festlegungen der DIN 4108-2 zu Mindestwärmedurchlasswiderstand für Außenbauteile sind:
- Eine gleichmäßige Beheizung und ausreichende Belüftung des Gebäudes ist grundsätzlich gefordert. darf, je nach Dübelklasse, Dämmmaterial und Dämmdicke. Zur Orientierung: Bei Dübeln der Dübelklasse 0,001 liegt diese Schwelle bei WDVS mit 15 bis 20 cm Dicke bei etwa 5 bis 6 Dübeln pro m², bei Dübelklasse 0,002 bei etwa 2 bis 3 Dübeln pro m². Der Einfluss von Dübeln der Dübelklasse 0 ist so gering, dass die Verdübelung als wärme brückenfrei gilt und die Dübel, unabhängig von ihrer Anzahl pro m², unberücksichtigt bleiben.
- Der Mindestwärmeschutz muss überall, insbesondere an wärmeschutztechnisch geschwächten Querschnitten, eingehalten werden
- Seit der Normausgabe 2025 gilt der Mindestwärmeschutz von Bauteilen $\geqslant 100\,\mathrm{kg}/\mathrm{m}^2$ alternativ als eingehalten, wenn rechnerisch eine Mindest-Innenoberflächentemperatur „fern“ von Wärmebrücken ($\geqslant 1\,\mathrm{m}$ Abstand) von $17\,^{\circ}\mathrm{C}$ nachgewiesen wird (und natürlich weiterhin näher als $1\,\mathrm{m}$ an Wärmebrücken von $12{,}6\,^{\circ}\mathrm{C}$ bzw. $f_{Rsi} \geqslant 0{,}70$).
- Leichte nichttransparente Bauteile mit $\lt 100\,\mathrm{kg}/\mathrm{m}^2$ müssen grundsätzlich einen erhöhten Wärmeschutz von mindestens $R \geqslant 1{,}75\,\mathrm{m}^2\mathrm{K}/\mathrm{W}$ aufweisen.
- Für thermisch inhomogene, nichttransparente Bauteile z.B. in Skelett-, Rahmen- oder Holzständerbauweise gilt insgesamt ein Mindestwärmedurchlasswiderstand von $\left(\frac{1}{U} - R_{si} - R_{se}\right) \geqslant 1{,}0\,\mathrm{m}^2\mathrm{K}/\mathrm{W}$, und im Gefach von $R \geqslant 1{,}75\,\mathrm{m}^2\mathrm{K}/\mathrm{W}$.
- Bei transparenten und teiltransparenten Bauteilen müssen opake Ausfachungen und Paneele mindestens $R \geqslant 1{,}2\,\mathrm{m}^2\mathrm{K}/\mathrm{W}$ ($U_p \leqslant 0{,}73\,\mathrm{W}/(\mathrm{m}^2\mathrm{K})$) und Rahmen maximal $U_f \leqslant 2{,}9\,\mathrm{W}/(\mathrm{m}^2\mathrm{K})$ aufweisen. Alle Gläser müssen mindestens als Isolierglas oder mit mindestens zwei Glasscheiben ausgeführt sein.
- Die Mindestanforderung von $R \geqslant 0{,}90\,\mathrm{m}^2\mathrm{K}/\mathrm{W}$ für Sohlplatten und erdberührte Kellerfußböden unter beheizten Aufenthaltsräumen gilt nur für die äußeren $5\,\mathrm{m}$. Der Mittelbereich kann ungedämmt bleiben, da sich dort ein „Wärmesee“ ausbildet.
Tafel 12 listet die Mindestwärmedurchlasswiderstand auf für mittelschwere und schwere Außenbauteile mit Flächenmassen $\geqslant 100\,\mathrm{kg}/\mathrm{m}^2$.