Die wärmetechnischen Kennwerte für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach GEG, für den Energieausweis und für Förderprogramme sind nach den oben genannten Normen zu bestimmen. Die Verwendung „alternativer“ Berechnungsverfahren oder „alternativer Kennwerte“ sind Planungsfehler.
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3. Von der Wärmeleitfähigkeit zum U-Wert
Autor/-in:Prof. Dr.-Ing. Martin H. Spitzner – Hochschule Biberach, MHS Ingenieurbüro München
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