3. Von der Wärmeleitfähigkeit zum U-Wert

Die wärmetechnischen Kennwerte für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach GEG, für den Energieausweis und für Förderprogramme sind nach den oben genannten Normen zu bestimmen. Die Verwendung „alternativer“ Berechnungsverfahren oder „alternativer Kennwerte“ sind Planungsfehler.