8. Luftdichtheit

Eine möglichst luftdichte Ausführung der Gebäudehülle ist vor allem aus Feuchteschutzgründen von großer Bedeutung. Andernfalls kann warme, feuchte Raumluft durch Undichtheiten nach außen strömen und es kann an kalten Stellen innerhalb der Konstruktion zu Kondensatbildung und Schimmelpilzwachstum kommen. Dies kann letztlich zur Schädigung oder gar Zerstörung von Bauteilen führen.

Auch aus Sicht der Energieeinsparung ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle relevant. Bei gut gedämmten Neubauten liegt der Anteil der Lüftungswärmeverluste bei freier Lüftung (Fensterlüftung) zwischen 30 und etwa 50 % der gesamten Wärmeverluste. Analog zu Wärmebrücken steigt der prozentuale Anteil mit zunehmender energetischer Qualität der Gebäudehüllfläche. Dementsprechend ist darauf zu achten, dass die Gebäudehülle möglichst wenige ungeplante Undichtheiten aufweist, durch die ein unkontrollierbarer Luftwechsel stattfindet. Lüftungsanlagen (insbesondere mit Wärmerückgewinnung) können die Lüftungswärmeverluste reduzieren bei gleichzeitiger Sicherstellung einer guten Raumluftqualität und hohem Nutzerkomfort.

Hervorzuheben ist, dass die erforderliche Lüftung planmäßig über natürliche Lüftung (Fensterlüftung), Lüftungseinrichtungen (beispielsweise Außenluftdurchlass) oder mechanische Lüftung (Lüftungsanlage mit Ventilator) erfolgen soll, nicht durch mehr oder weniger zufällige Undichtheiten der Gebäudehülle. Der Luftdurchgang durch solche Undichtheiten ist zu stark von Windund Luftdrucksituation abhängig, um eine sichere, ausreichende und energieeffiziente Lüftung zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Luftdichtheit ist der Mauerwerksbau mit Kalksandstein aufgrund einfacherer und weniger fehleranfälliger Details im Vorteil gegenüber Leichtbauweisen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Bauteilanschlüsse im Dachund Fensterbereich
  • Durchdringungen im Dach
  • Abschlüsse von Mauerkronen; sie sind durch Mörtelauflage oder Verwendung gedeckelter Steine herzustellen.
  • Offene Lochkanäle der Mauersteine; sie sind mit Mörtelauf lagen herzustellen.
  • Bei Verwendung von KS-E-Steinen mit durchgehenden Lochungen sind die Kanäle am Wandkopf zu schließen und Steckdosen luftdicht anzuschließen.
  • Mauerwerksbereiche hinter Einbauten wie beispielsweise abgehängten Decken, Spülkästen, Fußbodenleisten, Estrich aufbauten etc. sind vor Anbringen der Einbauten zu verputzen beziehungsweise die Fugen zu verspachteln, um die Luftdichtheit zu gewährleisten.
  • Anschlüsse von Luftdichtheitsfolien an Wandbereiche sollten mechanisch gesichert werden, beispielsweise durch eine Anpressleiste mit untergelegtem Kompriband, oder durch Fixieren der Folie mit Rippenstreckmetall und Einputzen (Bild 20).

Kalksandsteine – auch KS-Lochsteine – werden in der Regel mit geschlossenem Deckel hergestellt, was vorteilhaft für Verarbeitung und Luftdichtheit ist.

Ausführungsempfehlungen und Hinweise werden exemplarisch in DIN 4108-7 gegeben, entbinden den Planer jedoch nicht von der Pflicht zu eigenverantwortlichem Planen. Die Luftdichtheit ist als eigenständige Planungsleistung zu begreifen und sorgfältig zu planen. Auch auf eine handwerklich gute Ausführung ist zu achten.

Die Ausführung sollte während der Bauphase kontrolliert und mittels Differenzdruckmessung (Blower-Door) nachgewiesen werden. Die Durchführung der Luftdichtheitsprüfung wird vom Gebäudeenergiegesetz nicht gefordert, jedoch ist die ausreichende Luftdichtheit eine geschuldete Eigenschaft. Voraussetzung für die Luftdichtheitsmessung ist, daß die luftdichte Schicht innerhalb der thermischen Gebäudehülle fertiggestellt ist. Die Messung erfolgt hinsichtlich der Fenster, Türen und sonstiger Öffnungen im späteren Gebrauchszustand: Außenfenster und Außentüren werden geschlossen, nutzungsbedingte Öffnungen bleiben offen. Eine Hilfestellung für die fachlich einwandfreie Vorbereitung eines Gebäudes für eine Luftdichtheitsmessung gibt beispielsweise der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen in einer Broschüre [13]. Das Rechenverfahren des GEG sieht reduzierte rechnerische Lüftungswärmeverluste vor, wenn eine Luftdichtheitsprüfung durchgeführt und bestanden wird. Es ist anzuraten, die Luftdichtheit frühzeitig während der Bauphase nachzuweisen, solange Nachbesserungen noch möglich sind.

Für die mit dem Differenzdruckverfahren (Blower-Door-Test) nach dem nationalen Anhang NA zur DIN EN ISO 9972 geprüfte Luftdichtheit der Gebäudehülle gilt:

  • Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen:
    −Mindestanforderung $n_{50} \leq 3{,}0\,\mathrm{h^{-1}}$
    −angestrebt werden sollte $n_{50} \leq 2{,}0\,\mathrm{h^{-1}}$
  • Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen:
    −Mindestanforderung $n_{50} \leq 1{,}5\,\mathrm{h^{-1}}$
    −Angestrebt werden sollte $n_{50} \leq 1{,}0\,\mathrm{h^{-1}}$
  • Niedrigenergieund Passivhäuser:
    −angestrebt werden sollte $n_{50} \leq 0{,}6\,\mathrm{h^{-1}}$

$n_{50}$ ist der auf 50 Pa Druckdifferenz bezogene Prüfwert bei der Differenzdruckmessung.

Bilder

Bild 20: Luftdichter Anschluss an eine verputzte KS-Wand nach DIN 4108-7 [14]