In bewohnten Räumen wird der Luft ständig Feuchte durch die Nutzung zugeführt. Die Raumluftfeuchte hängt wesentlich von der Anzahl der Bewohner, der Wohnungsgröße und der Nutzungsart ab. Hohe Belegungsdichte, freies Wäschetrocknen, viele Pflanzen und Haustiere führen zu einer erhöhten Raumluftfeuchte. Bei üblichem Wohnverhalten können täglich bis zu etwa zehn Liter Wasser als Wasserdampf pro Wohnung freigesetzt werden (Bild 21).
Zur Vermeidung von Schimmelbildung auf Bauteilen und an Wärmebrücken sind nicht nur ein ausreichender Wärmeschutz der Bauteile und die Vermeidung von Wärmebrücken wichtig, sondern – neben einer ausreichenden und gleichmäßigen Beheizung - auch eine ausreichende Abfuhr der im Gebäude entstehenden Luftfeuchtigkeit mittels Lüftung. Überlegungen zum Lüftungskonzept des Gebäudes, d.h. wie die ausreichende Lüftung sichergestellt werden kann, gehören daher zum geschuldeten Planungsumfang.
Die ausreichende Lüftung kann wahlweise durch Fenster (freie Lüftung), Lüftungsöffnungen (beispielsweise Außenluftdurchlässe) oder mechanische Lüftung (Absaugung, Wandlüfter, Lüftungsanlagen) oder eine Kombination dieser Maßnahmen erreicht werden. Anhang D der DIN/TS 4108-8 enthält ein Flussdiagramm mit einem Überblick über verschiedene mögliche Verfahren zum Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz mit dem Ziel, eine Vermeidung und Bekämpfung der Lebensbedingungen von Schimmelpilzen unter Beachtung relevanter Zusammenhänge aus Bauphysik, Klima, Heizung und Lüftung zu unterstützen.
Planungsund Auslegungsfestlegungen für die Wohnungslüftung finden sich u.a. in DIN 1946-6, die aber häufig auf eine Notwendigkeit für mechanische Lüftungsanlagen hinauslaufen. DIN/TS 4108-8 enthält in den informativen Anhängen E bis H ein alternatives Auslegungsverfahren für die Wohnungslüftung, welches den Nachweis mittels Fensterlüftung oder unter Anrechnung der Fensterlüftung gestattet. Hier finden sich auch Rechenbeispiele zu verschiedenen Nachweisverfahren der Lüftung zum Feuchteschutz.