In der MVV TB erfolgt auch die Verknüpfung der Brandschutzanforderungen der Bauordnungen mit den nationalen und europäischen Brandschutzklassifizierungen. Diese Klassifizierungen dürfen parallel verwendet werden. Sie sind aber nicht gleichwertig. Im Einzelfall ist daher bei Verwendung von europäischen Klassifizierungen zu prüfen, ob wirklich die Brandschutzanforderung gemäß deutschem Baurecht in allen Punkten erfüllt wird, s.a. Abschnitt 3.
In Tafel 7 erfolgt die Gegenüberstellung der bauaufsichtlichen Benennung für Baustoffe mit DIN 4102-1 und nach DIN EN 13501-1.
In Tafel 8 erfolgt die bekannte Verknüpfung der bauaufsichtlichen Benennungen für Bauteile mit DIN 4102 und in Tafel 9 für Sonderbauteile. In Tafel 10 sind Erläuterungen der europäischen Klassifizierungskriterien für Bauteile und der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung zusammengefasst. In Tafel 11 erfolgt die Verknüpfung der bauaufsichtlichen Benennungen für Wände mit DIN 13501-2 und in Tafel 12 für Sonderbauteile.
Da in Deutschland weiterhin neben der europäischen Klasse die nationale Klasse verwendet werden darf, werden zunehmend die bauaufsichtlichen Begriffe verwendet.