Putz
Bei Außenwänden kann der eventuell brandschutztechnisch erforderliche Putz – ()-Werte in den Tafeln 22 bis 28 – durch eine Vormauerschale ersetzt werden. Bei Verwendung eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) darf der Aufbau mit
- einer Dämmschicht aus brennbaren Baustoffen – z.B. Baustoffklasse B nach DIN 4102-1 – nicht als Putz angesetzt werden und
- einer Dämmschicht aus nichtbrennbaren Baustoffen – z.B. Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 (z.B. Mineralwolleplatten) – als Putz angesetzt werden.
Wärmedämm-VerbundsystemeWenn bei Außenwänden WärmedämmVerbundsysteme (WDVS) verwendet werden, ist die jeweilige LBO zu beachten. In Abhängigkeit von den Gebäudeklassen bzw. Vollgeschossen dürfen entweder schwerentflammbare Dämmschichten – z.B. Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102-1 oder müssen nichtbrennbare Dämmschichten – z.B. Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 – eingesetzt werden (Ausnahmeregelung bis zu zwei Vollgeschosse: normalentflammbar). In der Regel müssen bei Gebäuden außer Hochhäusern und einigen Sonderbauten die Dämmschichten oder Außenwandbekleidungen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen, vergleiche auch Abschnitt 2.5.3.
Zu den Wärmedämm-Verbundsystemen gehören grundsätzlich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), in denen in Abhängigkeit von der Dämmart und der Dämmschichtdicke u.a. für den Sturzbereich spezielle brandschutztechnische Ausführungen oder zusätzlich Brandriegel gefordert werden können.