Die DIN 4109 definiert ihre Zielsetzungen in der Einleitung zu DIN 4109-1 mit Bezug auf die europäische Bauprodukten-Verordnung (2011) [38] wie folgt:
„Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass der von den Bewohnern oder von in der Nähe befindlichen Personen wahrgenommene Schall auf einem Pegel gehalten wird, der nicht gesundheitsgefährdend ist und bei dem zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen sichergestellt sind.“
Zur Konkretisierung werden folgende Schallschutzziele genannt:
- Gesundheitsschutz
- Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise
- Schutz vor unzumutbaren Belästigungen
Im Unterschied zur Vorgängernorm von 1989 benennt DIN 4109-1:2016 explizit schon im Titel („Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen“), dass es in dieser Norm um Mindestanforderungen geht.