Die Geräuschproblematik bei Aufzugsanlagen ist derjenigen bei Installationsgeräuschen (siehe Abschnitt 6.1.3.3) vergleichbar, bei denen erst das Zusammenspiel geeigneter sanitärtechnischer und baukonstruktiver Festlegungen zu einem stimmigen Konzept zur Einhaltung der vorhandenen Anforderungen führt. So genügt es auch hier nicht, Maßnahmen an der Aufzugsanlage oder am Gebäude separat zu planen und auszuführen. Vielmehr müssen die Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet werden. Der Schallschutz bei Aufzugsanlagen sollte von Anfang an bei der Planung berücksichtigt werden, da nachträgliche Maßnahmen nahezu unmöglich sind oder mit hohem Aufwand und damit hohen Kosten verbunden sind.
Grundsätzlich sind bei der Planung und Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Planung der Grundrisse: schalltechnisch günstige Lage des Aufzugschachtes gegenüber schutzbedürftigen Räumen
- Schallschutzmaßnahmen an der Anlagentechnik: geräuscharme Komponenten der Anlage und Entkopplung der körperschallerzeugenden Komponenten gegenüber dem Gebäude
- Bauakustische Maßnahmen: Auslegung der Schachtwände und der daran angekoppelten flankierenden Bauteile
Ein wesentliches Potenzial der möglichen Geräuschminderung kann durch anlagentechnische Maßnahmen in Form von geräuschgünstigen Komponenten und Entkopplungsmaßnahmen sowie einer sorgfältigen Montage ausgeschöpft werden. Untersuchungen in [62] zeigen anhand von gemessenen Schalldruckpegeln von 23 Aufzugsanlagen unterschiedlicher Hersteller in vergleichbarer Baukonstruktion eine Bandbreite von 12 dB. Diese große Streuung wird „weitestgehend auf die eingesetzten Aufzugsprodukte und deren Ausführungsqualität“ zurückgeführt.