4.1.4.3. VDI-Richtlinie 4100:2012

Nach einer grundlegenden Überarbeitung hat die VDI 4100:2012 das Anforderungskonzept auf so genannte nachhallzeitbezogene Kenngrößen umgestellt (siehe dazu Abschnitte 3.2 und 7.2.2 der Richtlinie) und die Schallschutzstufen (SSt) neu definiert. Es gibt weiterhin drei Schallschutzstufen, die aber in ihren verbalen Schallschutzzuweisungen nicht mehr mit denjenigen der alten Richtlinie übereinstimmen. Während die alte SSt I mit den Mindestanforderungen der alten DIN 4109:1989 übereinstimmte, beschreibt die neue SSt I bereits einen gegenüber der DIN 4109:1989 erhöhten Schallschutz. Somit behandelt die neue VDI-Richtlinie nur noch den erhöhten Schallschutz.

Unterschieden werden drei Schallschutzstufen (SSt I, II und III), die alle einen gegenüber der DIN 4109 erhöhten Schallschutz beschreiben. Während die DIN 4109 und die VDI 4100:2007 ihre Anforderungen auf schutzbedürftige Aufenthaltsräume wie Wohn- und Schlafräume begrenzen, sind bei der VDI 4100:2012 alle Räume einer Wohnung mit mindestens 8 m2 Grundfläche einbezogen, also z.B. auch größere Badezimmer.

In SSt I sollen „Belästigungen in benachbarten Wohnräumen auf ein erträgliches Maß abgesenkt werden. Sie (die SSt I) sollte man bei einer (neu erstellten) Wohnung erwarten können, bei welcher die Ausführung und Ausstattung gegenüber einer einfachsten Ausführung und Ausstattung angehoben ist.“

Weiterhin heißt es: „Die Schallschutzstufe SSt II ist beispielsweise bei einer Wohnung zu erwarten, die auch in ihrer sonstigen Ausführung und Ausstattung durchschnittlichen Komfortansprüchen genügt.“

Die dritte Stufe wird so beschrieben: „Die Schallschutzstufe SSt III ist beispielsweise bei einer Wohnung zu erwarten, die auch in ihrer sonstigen Ausführung und Ausstattung sowie Lage besonderen Komfortansprüchen genügt.“

Dass erst der neuen SSt II, die mit ihren Anforderungswerten mit der alten Stufe III vergleichbar ist, „durchschnittliche Komfortansprüche“ zugesprochen werden und die neue SSt I (vergleichbar mit der alten SSt II) lediglich als „angehoben gegenüber einer einfachsten Ausführung und Ausstattung“ beschrieben wird, ist kritisch zu bewerten.

Die Schallschutzstufen der VDI 4100:2012 schließen gegenüber der Vorgängerversion den eigenen Wohn- und Arbeitsbereich nicht mehr obligatorisch ein. Für diesen Zweck werden nun die Schallschutzstufen SSt EB I und SSt EB II definiert.